65% erneuerbare Wärme und mehr:
heiß diskutierte Änderungen im GEG ab 2024

Seit letzter Woche gib es mit dem neuen Referentenentwurf des BMWK einen Zwischenstand im Ringen um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes. Das Gesetz wird die nächsten Jahre der Energiewende im Gebäudesektor maßgeblich gestalten und wird daher aktuell intensiv in den Medien diskutiert. Für die Immobilienwirtschaft bedeutet die Umsetzung vor allem in Bestandsgebäuden ein Kraftakt. Die wohl wichtigste Neuerung des GEG ist, dass die Wärmeversorgung durch neu eingebaute Anlagen ab 2024 zu mindestens 65% erneuerbar sein muss.

✔ nur in Bestandsgebäuden erlaubt: Heizung aus Biomasse einschl. Biomethan
✔ bei Neubauten sollen nun auch Hybrid-Heizungen (z.B. Wärmepumpe + Gaskessel) zulässig sein
✔ diverse Ausnahmen, wie z.B. H2-ready-Gasheizungen oder eine „technische Unmöglichkeit“ im Gebäude

Die Novellierung des GEG sorgt für eine steigende Komplexität der Wärmeversorgung, insbesondere bei größeren Gebäuden und Mehrfamilienhäusern. Mit der 65% Regelung werden zunehmend Kombinationen von Wärmesystemen in die Gebäudetechnik integriert. Zudem werden Wärmenetze und die energetische Zusammenlegung von Gebäuden über Eigentümergrenzen hinweg eine entscheidende Rolle für die effiziente Versorgung von Immobilien spielen.

Die GEG-Novelle soll bis zum Jahresende von der Bundesregierung verabschiedet werden – bis dahin heißt es abwarten, welche Änderungen noch auf uns zukommen können.

Stand: April 2023

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