Die GEG-Novelle
Das gilt ab 2024!
Möglichst jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 mind. 65% Erneuerbare Energie nutzen.
Nach langem Verhandeln wurde am 29.09.2023 das GEG vom Bundesrat gebilligt und bringt endlich Klarheit in die Sanierungs- sowie Einbaumöglichkeiten der Heizungen ab 2024. Zukünftig soll möglichst jede neu eingebaute Heizung auf Basis von mindestens 65% Erneuerbare Energie betrieben werden (Übergangslösungen und Schutzklauseln sind zu beachten). Schrittweise wird so eine klimafreundliche und zukunftsfähige Wärmeversorgung umgesetzt.
Die wichtigsten Fakten haben wir für Sie zusammengetragen:
✔ Mind. 65% Erneuerbare Energie für möglichst alle neuen Heizungen
✔ Bestehende Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden
✔ Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, darf max. 5 Jahre eine Zwischenlösung eingebaut werden
✔ Beratungspflicht beim Einbau von Verbrennungsheizungen ab 2024
✔ Kopplung des GEG mit dem geplanten kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG)
✔ Sonder- und Härtefälle werden berücksichtigt, Übergangslösungen und Schutzklauseln sind vorhanden
✔ Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach dem Heizungswechsel: 50 Cent pro Quadratmeter (bei weiteren Modernisierungsarbeiten: max. 3€ möglich)
Weitere Informationen finden Sie unter hier.
Wir empfehlen bereits heute die energetische Sanierung Ihrer Heizung, um Fördermöglichkeiten effektiv zu nutzen und steigende CO2-Kosten zu vermeiden. LAVA ENERGY berät Sie gerne, welche Möglichkeiten in Ihrer Immobilie machbar sind ohne dabei wirtschaftliche Aspekte zu vernachlässigen.
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