Neue Regelungen für die Immobilienwirtschaft: Energiepreisbremsen

Ab Anfang März sind die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme aktiv. Während Endverbraucher damit deutlich entlastet werden, ergeben sich einige Pflichten für die Immobilienwirtschaft. Um Mieter und Eigentümer abzuholen und die Entlastungen entsprechend zu verteilen, sind u.a. folgende Punkte zu beachten:

  •  Weitergabe der Entlastungsbeträge: Berücksichtigung der von den Energieversorgern kommunizierten Entlastungsbeiträge
  •  Informationspflicht: Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastung sowie die Berücksichtigung in der Betriebskostenabrechnung müssen kommuniziert werden
  • Anpassung der Nebenkosten: wurden im letzten Jahr die Vorauszahlungen angepasst, müssen die Zahlungen wieder auf eine angemessene Höhe gesenkt werden

Weiterhin gilt, dass eine Einsparung der Energie und ein Wechsel zu klimaneutraler Energieversorgung sich immer noch am meisten lohnt.

 

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